Anmeldung zu Angeboten der Offenen Jugendarbeit kom,ma Schweinfurt
Anmeldungen sind erst in schriftlicher Form und nach Bestätigung von uns verbindlich.
Bezahlung:
Gebühren für Angebote sind nach Anmeldung innerhalb von 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Unsere Bankverbindung lautet:
kom,ma SW Diözese Würzburg
IBAN: DE23790690100100920371
SWIFT-BIC: GEN0DEF1ATE
Alternativ kann auch direkt bei Anmeldung im Sekretariat bezahlt werden. Eine Zahlung zu Beginn oder während des Kurses ist leider nicht möglich.
Absagen:
Bei Absagen weniger als 5 Arbeitstage vor dem Kurs, wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten. Sollten Teilnehmer*innen sich während der Aktionen nicht an die Anweisungen der Referent*innen halten, behält sich das kom,ma vor, diese Teilnehmer von den Veranstaltungen auszuschließen. Mit Benachrichtigung der Eltern wird das Kind dann abgeholt. Diese Regelung gilt auch bei Übernachtungen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages besteht in diesem Fall nicht.
Bitte beachten Sie: die Nichtzahlung fälliger Beträge des Teilnahmepreises ersetzt nicht eine Rücktrittserklärung!
Anmeldeschluss
Immer 5 Arbeitstage (Samstag und Sonntag zählen hier NICHT zu den Arbeitstagen) vor Kursbeginn (außer in der Kursbeschreibung abweichend beschrieben) gibt es einen Anmeldeschluss. Danach kann ein Kurs ggf. wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden. Gezahlte Gebühren bekommen Sie in diesem Fall zurück erstattet.
Adressdaten
Bei Anmeldung werden Adressdaten abgefragt. Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte sich damit einverstanden, dass diese Daten für den bürointernen Gebrauch verwendet werden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme der gespeicherten Daten sowie zur Anweisung der Löschung.
Essen und Getränke
Getränke können im kom,ma gekauft oder selbst mitgebracht werden. Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren dürfen während des Angebotes (wenn Verpflegung vom zeitlichen Rahmen notwendig ist) in Dreiergruppen in die Stadt gehen, um sich etwas zum Essen zu kaufen. Jüngere Teilnehmer sollten ein „Pausenbrot“ dabei haben. Falls ihr Kind Nahrungsmittelallergien oder Unverträglichkeiten hat, sollten Sie uns im Vorfeld schriftlich davon unterrichten.
Freiwilligkeit
Ein Grundprinzip der Jugendarbeit ist die Freiwilligkeit der Teilnahme. Wir bemerken, dass ab und zu Kinder bei Angeboten anwesend sind, die sich nicht wirklich für das Thema interessieren, sondern ohne Absprache von ihren Eltern dazu angemeldet wurden. Wir möchten alle Eltern bitten, die Anmeldungen mit ihren Kindern abzusprechen, um Lustlosigkeit oder Langeweile zu vermeiden und dem Kind ein schönes Erlebnis zu ermöglichen.
Smartphones, Tablets und Co.
Wir bitten darum, dass den Kindern keine elektronischen Geräte mitgegeben werden. Zum einen haften wir nicht für Schäden oder Verlust, zum anderen lenken diese Gegenstände zu sehr vom eigentlichen Geschehen ab. Smartphones zur Erreichbarkeit der Kinder sind eine Ausnahme, wenn diese während des Angebotes lautlos in der Tasche sind.
Kleidung
Bei Koch- und Bastelaktionen bitte Kleidung anziehen, die schmutzig werden kann. Das kom,ma haftet nicht für entstandene Schäden!
Versicherung
Ein Versicherungsschutz für Teilnehmer*innen über den Veranstalter besteht nicht. Das kom,ma haftet nicht für den Verlust von Gegenstände oder im Fall von Diebstahl während einer Veranstaltung, es sei denn, ihr ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin haftet für von ihm/ihr schuldhaft verursachte Schäden.